Über die Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Böttner:
Die Kanzlei aus der Hamburger Innenstadt hat sich auf die juristischen Gebiete des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Böttner übernimmt neben Fällen des allgemeinen Strafrechts auch komplexe Sachverhalte von speziellen Vorschriften aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Es wird auch eine anwaltliche Beratung zu den auf dieser Stellte dargestellten Straftaten aus dem so genannten Verkehrsstrafrecht, beispielsweise beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder der Trunkenheit im Verkehr angeboten.
Rechtsanwalt Dr. Böttner übernimmt Mandate von Privatpersonen, aber auch von juristischen Personen (kleine oder mittelständische Unternehmen) in Sachverhalten des komplexen Wirtschaftsstrafrechts, die in allen Instanzen bis hin zur Revision und Verfassungsbeschwerden bearbeitet werden.
Als Fachanwaltskanzlei im Strafrecht bietet die Kanzlei von Dr. Böttner eine hohe Qualifikation. Eine fachlich und sachlich an die aktuelle Rechtsprechung und ständige Neuerung im Strafrechts und Wirtschaftsstrafrecht angepasste juristische Beratung und Vertretung als Strafverteidiger ist selbstverständlich.
Die bundesweit tätige Kanzlei ist in Hamburg sowie in Neumünster ansässig.